Am 04.05.2011 fand in Fankenau das 3. Sozialpolitische Forum der Lebenshilfe Waldeck-Frankenberg unter dem Motto “Eine Schule für alle” statt.
Obwohl es zur Zeit bildungspolitisch kaum etwas Aktuelleres und Wichtigeres gibt als die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) im Hessischen Schulwesen war das Kultusministerium trotz Einladung und Erinnerung – nicht vertreten. Vielmehr überließ man es dem als Vertreter des Staatlichen Schulamts in Fritzlar ohnehin eingeladenen Schulfachlichen Dezernenten, einen Gruß auszurichten und Bedauern darüber auszudrücken, dass vom HKM niemand kommen könne.
Umso interessanter war es, dass Herr Hubert Hüppe, MdB (CDU) und Bundesbehindertenbeauftragter in seinem Redebeitrag uneingeschränkt für die Schaffung eines inklusiven Schulsystems im Sinne der BRK eintrat und somit den Positionen der Hessischen Landesregierung heftig und grundlegend widersprach.
Knut Dörfel, Schulleiter der Ernst-Reuter-Schule II in Frankfurt, ebenfalls als Referent zur Tagung eingeladen, hat aus den Ausführungen des Bundesbindertenbeauftragten eine Zusammenstellung in Thesenform gemacht, die wir hier anfügen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde Herr Hüppe ist per Mail gebeten worden, den Text nachzulesen und gegebenfalls zu korrigieren bzw. zu kommentieren. Eine Antwort von Herrn Hüppe steht zur Zeit noch aus. Wir werden berichten.
Hier also die wesentlichen Aussagen von Hubert Hüppe, CDU, MdB, Behindertenbeauftragter des Bundestages auf dem 3. Sozialpolitischen Forum des Lebenshilfewerks Waldeck-Frankenberg “Eine Schule für alle” am 4.5.2011, auf der Grundlage von persönlichen Notizen von Knut Dörfel, Frankfurt:
- Die Menschenrechte der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden im Hinblick auf Gemeinsamen Unterricht und Förderschulwesen von Land zu Land unterschiedlich behandelt, das darf nicht sein…
- Aus der Behindertenrechtskonvention ergibt sich für alle Schülerinnen und Schüler ein individueller Rechtsanspruch auf schulische Bildung an den allgemeinen Schulen:
Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems ist verpflichtende Aufgabe für den Bund, die Länder und ihre Behörden…
- Es besteht in jedem Fall eine Begründungspflicht der Verantwortlichen, wenn eine öffentliche Einrichtung Inklusion nicht ermöglichen kann.
- Das Schulsystem muss darauf ausgerichtet werden, inklusiv zu arbeiten…
- Ein Haushaltsvorbehalt im Hinblick auf inklusive Beschulung ist mit der Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar…
- Menschenrechte können nicht quotiert werden, es kann nicht als Erfolg angesehen werden, wenn sie zu einem gewissen Prozentsatz verwirklicht sind, sie müssen von allen Betroffenen beansprucht werden können…
- Die Ressourcen für die schulische Förderung müssen dem Kind folgen, nicht das Kind muss dorthin gehen, wo Ressourcen sind.
- Die Behindertenrechtskonvention fordert Inklusion, also sind entsprechende Konzepte zu entwickeln, notwendig sind regionale Lösungen und überregionale Standards…
- Lernen erfordert eine möglichst vielfältige und anregende Umgebung, darum sind die allgemeinen Schulen für behinderte Kinder der angemessene Lernort und nicht Schulen, in denen sie „unter sich“ sind.
In diesem Sinne bleibt auch die beste Förderschule eine Sonderschule.
- Was sollen Eltern sagen, wenn ihr Kind fragt,
warum es nicht mit den anderen in die gleiche Schule darf?
wenn angeblich sein Rollator die Sitzordnung und die Arbeit der Klasse stört?
wenn zwar GU-Plätze vorhanden sind, aber nicht in ausreichender Zahl?
- Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen, warum es nicht geht.