Unter Mißachtung der geltenden Rechtslage sollen ab dem kommenden Schuljahr allen Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen an allgemeinen Schulen im 10. Schulbesuchsjahr alle Förderlehrerstunden gestrichen werden. So will man sie zwingen, auf ihr Recht auf Vollzeitschulpflichtverlängerung zu verzichten und ihren Anspruch auf sonderpädagogische Förderung “freiwillig” aufzugeben!
Wie heute bekannt wurde, hat gestern der zuständige Dezernent im Staatlichen Schulamt Frankfurt in einer Dienstversammlung angekündigt, dass für Schülerinnen in Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen im kommenden Jahrgang 10 im Gemeinsamen Unterricht den Schulen keine Förderlehrerstunden mehr zugewiesen werden sollen.
Mit einer solchen Maßnahme wird offen gegen die Bestimmungen des neuen Schulgesetzes und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen.
Gemäß Schulgesetz ist Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an der allgemeinen Schule zu erfüllen, wenn die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler dies wünschen, und dafür sind den Schulen dann auch entsprechend Lehrerstunden zuzuweisen.
Offensichtlich um Lehrerstunden zu sparen, glaubt man im Staatlichen Schulamt, die Rechte der betroffenen Schülerinnen und Schüler missachten zu können.
Die betroffenen Jugendlichen sind in der Regel seit der 5. Klassen Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen wie beispielsweise der Ernst-Reuter-Schule II in Frankfurt und sie haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen.
Da sie nach der 9. Klasse den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben werden, besteht für sie laut § 59 HSchG nach ihrem 9. Schulbesuchsjahr das Recht auf Verlängerung der Vollzeitschulpflicht an ihrer derzeitigen Schule um ein weiteres Jahr.
Da Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt ist und entsprechende Förderpläne bestehen, ist die sonderpädagogische Förderung gemäß § 51 HSchG an der allgemeinen Schule zu leisten, bis gegebenenfalls durch einen Förderausschuss festgestellt wird, dass keine weitere Förderung mehr benötigt wird und der Anspruch aufzuheben ist.
Eine Ausschulung bzw. ein Schulwechsel gegen den Wunsch der Erziehungsberechtigten ist im Schulgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.
Nun hat das Staatliche Schulamt Frankfurt alle betroffenen Schulen am 01.12.2011 in einer Dienstversammlung darüber informiert, dass für die Erfüllung von Ansprüchen auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen im kommenden Schuljahr keine Förderlehrerstunden mehr zur Verfügung gestellt werden und den betroffenen Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls der Wechsel an eine Förderschule nahezulegen sei.
Damit wird die rechtswidrige Kürzung der Förderlehrerstunden für diese Schülergruppe um 50%, die bereits im Sommer 2011 in Kraft getreten ist, konsequent zum Abschluss gebracht:
Obwohl dies im Schulgesetz ausdrücklich anders vorgesehen ist und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.
Weitere Einzelheiten sowie Stellungnahmen aus dem Kreis der betroffenen Schüler, Eltern, Lehrkräfte und aus den Schulgemeinden werden in Kürze hier zu lesen sein.