21.01. 2012 Neues Jahr – neuer Blog – das gleiche Ziel: Inklusion ist Menschenrecht!

Wir setzen unsere Arbeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einem neu überarbeiteten Blog fort: “netzwerkinklusionffm.wordpress.com“.

Leider steht es um die Sache der Inklusion im Schulwesen in Hessen immer noch schlecht.  Zwar hat die schwarz-gelbe Regierung im letzten Jahr ein neues Schulgesetz verabschiedet, aber entgegen aller Sprachkosmetik und aller Lippenbekenntnisse bietet sie nichts als Verzögerungspolitik, leere Worte, Kürzungen und Einsparungen.

2011 war aber auch ein Jahr, in dem immer wieder und immer beharrlicher Protest laut wurde, in dem sich an vielen Orten in Hessen Menschen mit ihrer Kritik an der skandalösen Schulpolitik zu Wort gemeldet haben.

Mit jedem der zahlreichen Versuche der Regierung, die Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion im Bildungswesen zu verschleppen, kaputtzusparen, bis zur Unkenntlichkeit umzudefinieren und bürokratisch-organisatorisch zu ersticken, ist auch der Widerstand dagegen gewachsen – und er wächst jeden Tag weiter!

Dieser Blog soll dabei helfen, dass die Diskussionen um die richtigen Forderungen und Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Bildungswesens im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sich entfalten, dass der Protest sich in ganz Hessen entfaltet und die zerstörerische Bildungspolitik der Landesregierung gestoppt wird.

Wir bauen dabei auf der Arbeit des vergangenen Jahres und auf dem Blog www.guffm2011.wordpress.com auf, setzen diese fort und erweitern sie, so weit unsere Möglichkeiten es zulassen. Bitte dorthin wechseln: ”netzwerkinklusionffm.wordpress.com“.

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01.01.2012 Allen Freundinnen und Freunden und allen, die uns unterstützt haben, wünschen wir alles Gute zum neuen Jahr! Rückblick auf unseren Blog 2011 (in review)

Die WordPress.com Statistikelfen fertigten einen Jahresbericht dieses Blogs für das Jahr 2011 an.

Hier ist eine Zusammenfassung:

Ein New York City U-Bahnzug faßt 1,200 Menschen. Dieses Blog wurde in 2011 etwa 4.500 mal besucht. Um die gleiche Anzahl von Personen mit einem New York City U-Bahnzug zu befördern wären etwa 4 Fahrten nötig.

Klicke hier um den vollständigen Bericht zu sehen.

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02.12.2011 Staatliches Schulamt Frankfurt kündigt offenen Verstoß gegen Schulgesetz an!

Unter Mißachtung der geltenden Rechtslage sollen ab dem kommenden Schuljahr allen Schülerinnen und Schülern  mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen an allgemeinen Schulen im 10. Schulbesuchsjahr alle Förderlehrerstunden gestrichen werden. So will man sie zwingen, auf ihr Recht auf Vollzeitschulpflichtverlängerung zu verzichten und ihren Anspruch auf sonderpädagogische Förderung “freiwillig” aufzugeben!

Wie heute bekannt wurde, hat gestern der zuständige Dezernent im Staatlichen Schulamt Frankfurt in einer Dienstversammlung angekündigt, dass für Schülerinnen in Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen im kommenden Jahrgang 10 im Gemeinsamen Unterricht den Schulen keine Förderlehrerstunden mehr zugewiesen werden sollen.

Mit einer solchen Maßnahme wird offen gegen die Bestimmungen des neuen Schulgesetzes und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen.

Gemäß Schulgesetz ist Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an der allgemeinen Schule zu erfüllen, wenn die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler dies wünschen, und dafür sind den Schulen dann auch entsprechend Lehrerstunden zuzuweisen.

Offensichtlich um Lehrerstunden zu sparen, glaubt man im Staatlichen Schulamt, die Rechte der betroffenen Schülerinnen und Schüler missachten zu können.

Die betroffenen Jugendlichen sind in der Regel seit der 5. Klassen Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen wie beispielsweise der Ernst-Reuter-Schule II in Frankfurt und sie haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen.

Da sie nach der 9. Klasse den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben werden, besteht für sie  laut § 59 HSchG nach ihrem 9. Schulbesuchsjahr das Recht auf Verlängerung der Vollzeitschulpflicht an ihrer derzeitigen Schule um ein weiteres Jahr.

Da Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt ist und entsprechende Förderpläne bestehen, ist die sonderpädagogische Förderung gemäß § 51 HSchG an der allgemeinen Schule zu leisten, bis gegebenenfalls durch einen Förderausschuss festgestellt wird, dass keine weitere Förderung mehr benötigt wird und der Anspruch aufzuheben ist.

Eine Ausschulung bzw. ein Schulwechsel gegen den Wunsch der Erziehungsberechtigten ist im Schulgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.
Nun hat das Staatliche Schulamt Frankfurt alle betroffenen Schulen am 01.12.2011 in einer Dienstversammlung darüber informiert, dass für die Erfüllung von Ansprüchen auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen im kommenden Schuljahr keine Förderlehrerstunden mehr zur Verfügung gestellt werden und den betroffenen Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls der Wechsel an eine Förderschule nahezulegen sei.
Damit wird die rechtswidrige Kürzung der Förderlehrerstunden für diese Schülergruppe um 50%, die bereits im Sommer 2011 in Kraft getreten ist, konsequent zum Abschluss gebracht:
Obwohl dies im Schulgesetz ausdrücklich anders vorgesehen ist und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.

Weitere Einzelheiten sowie Stellungnahmen aus dem Kreis der betroffenen Schüler, Eltern, Lehrkräfte und aus den Schulgemeinden werden in Kürze hier zu lesen sein.

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09.11.2011 “Die Sonderschulen gehören aufgelöst!” Professor Hans Wocken übt scharfe Kritik an der verfehlten Schulpolitik in der Bundesrepublik.

“Die Sonderschulen gehören aufgelöst!” Mit diesem Satz ist ein Interview mit Professor Hans Wocken in der Frankfurter Rundschau vom 09.09.2011 überschrieben. Professor Wocken stellt dar, warum die Erhaltung des so genannten Förderschulwesens einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention darstellt und übt massive Kritik an der Strategie der Landesregierungen, “unterhalb der Ebene der öffentlichen Kundgebungen mit geschlossenem Visier (…) gegen die inklusive Idee und die damit verbundenen Veränderungen für das gesamte Bildungssystem”  zu kämpfen.
Das Interview lesen sie <hier>…

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03.11.2011 Kein Einlenken in Sicht: Die hessische Landesregierung bleibt unbelehrbar und verstößt mit ihren Maßnahmen weiter beharrlich gegen das Menschenrecht auf Inklusion.

Rücksichtslos Kosten sparen zu Lasten der Rahmenbedingungen und der Unterrichtsqualität – das ist die unveränderte Devise der geplanten Maßnahmen, mit denen die hessische Landesregierung das Schulsystem umgestalten will, um damit vorgeblich die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Auf der Strecke bleiben die Belange der Schülerinnen und Schüler und das Menschenrecht auf ein inklusives Bildungs- und Schulwesen für alle. Lesen Sie dazu den neuesten Artikel von Johannes Batton im Online-Magazin “Auswege” (www.magazin-auswege.de):

Sonderpädagogik aus leerer Hand –  Warum Hessen die Inklusion über Beratungs- und Förderzentren abwickeln will

“Mit der Bestandsgarantie für die Förderschulen als Angebotsschulen hat sich das Hessische Kultusministerium (HKM) für die Beibehaltung des Parallelsystems von Förderschulen und inklusiver Beschulung entschieden.
Es hat damit die kostenintensivste Variante sonderpädagogischer Förderung gewählt. Da es in Wiesbaden nicht nur an der Bereitschaft fehlt, die hierfür nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, sondern weil man mit der Inklusion auch noch Geld sparen will, hat man einen (rechtswidrigen) Ressourcenvorbehalt, der die inklusive Beschulung eines Kindes von dem Vorhandensein der nötigen Mittel abhängig macht, in das Hessische Schulgesetz eingebaut und im Verordnungsentwurf die drastische Absenkung der bisher für den Gemeinsamen Unterricht geltenden Standards angekündigt. Von weiteren Plänen des HKM und weniger leicht zu durchschauenden Spar-Mechanismen zu Lasten von Kindern, Eltern und Lehrkräften in Regelschulen und Beratungs- und Förderzentren handelt dieser Artikel.” (Weiter – hier klicken…)

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29.09.2011 Der Hessische Rundfunk berichtet über die Arbeit einer Schule auf dem Weg zur Inklusion und über die zerstörerischen Auswirkungen der hessischen Schulpolitik

Der Hessische Rundfunk berichtete am 25.09.2011 in seiner Sendung “defacto” über die Arbeit der Ernst-Reuter-Schule II, einer Schule mit Gemeinsamem Unterricht,
und zeigt am Beispiel dieser Schule, wie durch die Kürzungs- und Sparpolitik der Landesregierung und ihr neues Schulgesetz  die seit Jahren erfolgreiche Arbeit vieler Schulen auf dem Weg zur Inklusion massiv behindert  und in Ihrer Perspektive bedroht wird.

Den Filmbeitrag  von defacto sehen Sie <hier>

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20.09.2011 Das neue Schulgesetz ist geltendes Recht: “Hessen spart sich die Inklusion”

Inzwischen liegt der Verordnungsentwurf zur Umsetzung des neuen Schulgesetzes vor. Und es ist offensichtlich, dass die Standards und Rahmenbedingungen für den neuen “inklusiven Unterricht”  gegenüber dem bisherigen Gemeinsamen Unterricht erhebliche Verschlechterungen bringen werden.

Johannes Batton hat dazu einen ausgezeichneten Text im Magazin “www.magazin-auswege.de” veröffentlicht. Lesen Sie “Hessen spart sich die Inklusion” <hier>

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